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Der erste Mechanismus ist eine verschärfte Version der bereits bestehenden Beschränkungen, die auf der Grundlage einer regelmäßigen Überwachung durch die Europäische Kommission angewendet werden.

Der zweite, neue Mechanismus verpflichtet die Europäische Kommission, erneut Zollkontingente für Einfuhren von Geflügelfleisch, Eiern, Zucker sowie Hafer, Mais, Getreide und Honig aus der Ukraine einzuführen, wenn diese das arithmetische Mittel der in der zweiten Hälfte der Jahre 2021, 2022 und 2023 eingeführten Mengen überschreiten.

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